Pressemitteilung vom 17.09.2020

Richtigstellung zur gescheiterten außergerichtlichen Einigung im Südtiroler Pestizidprozess

Eine Einstellung der Verfahren konnte entgegen anders lautender Vermeldungen bislang nicht erreicht werden.

17.09.2020

Richtigstellung zur gescheiterten außergerichtlichen Einigung im Südtiroler Pestizidprozess

Richtigstellung zur gescheiterten außergerichtlichen Einigung im Südtiroler Pestizidprozess: »Es gibt keine Einigung, aber sie ist noch immer möglich«

München/Bozen, 17.09.2020: Im Rahmen des seit Dienstag in Bozen laufenden Strafgerichtsprozesses gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München und dem anstehenden Prozess gegen Buchautor Alexander Schiebel haben in den Tagen vor dem Prozessauftakt außergerichtliche Gespräche zwischen Landesrat Arnold Schuler und den Angeklagten stattgefunden. Erklärtes Ziel beider Seiten war, die Einstellung der Verfahren gegen alle Angeklagten zu erreichen. Eine Einigung konnte bislang jedoch entgegen aller anderslautenden Behauptungen nicht gefunden werden.

Dazu Karl Bär, Agrarwissenschaftler und Referent für Agrarpolitik beim Umweltinstitut München:

»In den Gesprächen mit Arnold Schuler waren beide Seiten sich erstaunlich schnell einig, dass der Konflikt um den Pestizideinsatz in der Südtiroler Landwirtschaft nichts im Gerichtssaal verloren hat, sondern wieder in der Gesellschaft und im Parlament ausgetragen werden soll. Leider konnte Landesrat Schuler uns jedoch keine rechtssichere Garantie geben, dass im Falle einer Einigung auch wirklich alle Anzeigen zurückgenommen werden. Wir haben deshalb immer wieder erklärt, dass für eine Einigung zwischen uns und den Klägern zuerst die Rücknahme aller Anzeigen erfolgen muss. Die - von uns bisher übrigens vertraulich behandelten - im Vorfeld geführten Gespräche sind daran leider gescheitert. Deshalb waren wir sehr verwundert, als Landesrat Schuler am Montag in Interviews davon sprach, man habe sich mit uns auf irgendetwas geeinigt. Dies ist nicht der Fall. Noch mehr verwundert hat uns anschließend, dass Arnold Schuler und die Obmänner der Obstgenossenschaften VOG und VIP sich im Prozess gegen mich als Nebenkläger eingelassen haben, obwohl sie am Vortag offiziell angekündigt hatten, ›auf die Nebenklägerschaft im Prozess (...) zu verzichten‹ [1]

Buchautor und Filmemacher Alexander Schiebel erklärt:

»Unsere Absicht ist es weder, den Südtiroler Tourismus noch die Südtiroler Landwirtschaft zu schädigen. Wir haben lediglich auf ein objektiv bestehendes Problem hingewiesen. Den Schaden fügt man sich selbst zu, indem man dieses Problem ignoriert und stattdessen die Überbringer der schlechten Botschaft vor Gericht zerrt. Wir sind noch immer gesprächsbereit. Wenn Arnold Schuler und die Obstwirtschaft ihre Anzeigen zurückgezogen haben und dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit beendet ist, wird es hoffentlich möglich sein, die Auseinandersetzung über den Pestizideinsatz im von uns immer gewünschten konstruktiven Dialog zu führen. Es gibt keine Einigung im Südtiroler Pestizidprozess, aber sie ist noch immer möglich.«

Nicola Canestrini, Anwalt der Angeklagten im Südtiroler Pestizidprozess:

»Die Verteidigung fordert den Landesrat für Landwirtschaft und die Präsidenten der Obstgenossenschaften VOG und VIP als Nebenkläger sowie alle anderen Kläger dazu auf, bis zum 01. Oktober ihrer offiziellen Ankündigung vom 14. September [1] Taten folgen lassen und die Nebenklägerschaft fallenzulassen bzw. alle Anzeigen zurücknehmen. Dies entspräche auch der am ersten Prozesstag geäußerten Absicht der Kläger. Die Verteidigung ist bereit, eine Einigung rechtssicher auszuarbeiten.«

[1] Quelle: http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/wirtschaft/news.asp?news_action=4&news_article_id=643291, aufgerufen am 16.09.2020.

Mehr zum Prozess erfahren Sie auf unserer Themenseite »Das Wunder von Mals« vor Gericht >>.

Zur Themenseite »Das Wunder von Mals vor Gericht«

Ihr Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer.

Keine Versandkosten ab 40 Euro Bestellwert
(bei Lieferung innerhalb Deutschlands,
ausgenommen Zeitschriftenabos).

Für Kund*innen aus EU-Ländern verstehen sich unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – außer bei digitalen Publikationen – zuzüglich Versandkosten.

Rabatt- und Gutscheincodes können im nachfolgenden Schritt eingegeben werden.